Freitag, 4. April 2014

Verwandte Schutzrechte des Urheberrechts

Im Zusammenhang mit dem Urheberrecht werden immer wieder auch die verwandte Schutzrechte genannt. Klar muss aber sein, dass die verwandte Schutzrechte selbst keine Urheberrechte sondern Leistungsschutzrechte sind. Geschützt werden soll mit ihnen nicht der Urheber eines Werkes, sondern jemand, der damit etwas „leistet“. Deutlich wird das beispielsweise beim Schutz der ausübende Künstler. Hier schafft der entsprechende Künstler kein neues Werk, sondern reproduziert das viel mehr auf seine eigene Weise und erbringt damit auch eine individuelle geistige Leistung.