Mittwoch, 16. November 2016

Begriffsunterscheidung: Betrieb, Unternehmen, Konzern und Firma

Man benutzt die Wörter gerne synonym, doch drücken Betrieb, Unternehmen und Firma tatsächlich etwas anderes aus. Und besonders im Recht, wo es auf Nuancen ankommt, sollte man die Unterschiede in den Begrifflichkeiten wissen. Relevant wird diese Unterscheidung vor allem im Arbeitsrecht, auf das sich die nachfolgende Erläuterung bezieht. Wichtig ist beispielsweise zu wissen, was man unter einem Betrieb versteht, wenn es im Arbeitsrecht um den Betriebsrat geht. Wer hier Betrieb mit Unternehmen verwechselt, kann schnell die falschen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ziehen.

Betrieb

Unter einem Betrieb versteht man eine selbständige organisatorische Einheit, die einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck verfolgt. Also beispielsweise Güter erstellt oder Dienstleistungen anbietet.

Unternehmen

Ein Unternehmen ist hingegen der Eigentümer des Betriebs und somit auch Vertragspartner für den Arbeitnehmer. Während ein Betrieb im Normalfall nur zu einem Unternehmen gehört (es können sich aber auch mehrere Betriebe zusammenschließen, um einen Betrieb zu führen = Gemeinschaftsbetrieb), kann ein Unternehmen mehrere Betriebe besitzen.

Konzern

Wenn sich mehrere Unternehmen zusammenschließen, dann spricht man von einem Konzern.

Firma

Die Bezeichnung der Firma ist im Arbeitsrecht eher seltener anzutreffen. Konkret versteht man unter einer Firma den handelsrechtlichen Namen eines Kaufmanns. Es ist also derjenige Namen, unter dem der Kaufmann sein Geschäft betreibt und seine Unterschrift abgibt.

Quellen und Verweise