Mittwoch, 15. April 2015

Urheberrecht: Unterschiedliche ideologische Fundierungen

Das Urheberrecht steht immer wieder in der Kritik. Ganz abschaffen wollen es aber wohl nur die wenigsten. Dennoch muss man sich die Frage stellen, für was man überhaupt ein Urheberrecht benötigt. Dafür kann man zwischen verschiedenen ideologischen Fundierungen unterscheiden, die für die Existenz eines solchen Schutzrechtes auf verschiedene Weise plädieren.

Freitag, 3. April 2015

Drei-Stufen-Test im Urheberrecht

Wie im Artikel „Urheberrecht: Antwort auf die Tragedy oft the Commons!?“ schon angedeutet, muss das Urheberrecht den schwierigen Spagat zwischen dem Schutz des Urhebers auf der einen Seite und dem Interesse der Allgemeinheit auf der anderen Seite irgendwie bewerkstelligen. Für den Schutz des Urhebers besteht das Urheberrecht aus weitreichend formulierten Ausschließlichkeitsrechten. Diese wiederum werden durch so genannte Schranken beschränkt. Damit diese Schranken aber nicht zu stark in die extra für den Urheber erschaffenen Regelungen eingreifen, kommt bei der Anwendung bzw. Auslegung dieser Schranken der sogenannte Drei-Stufen-Test zum Einsatz, der wiederum die Schranken begrenzt. Man spricht deshalb auch von einer „Schranken-Schranke“.