Bei Rechtsverstößen können Provider auf Unterlassung verurteilt werden. Gerichte können dann beispielsweise von einem Hostprovider verlangen, dass dieser sicherstellen muss, dass eine bestimmte Rechtsverletzung, so nicht mehr aufkommen kann. Diese Problematik versucht man in den meisten Fällen technisch anzugehen, da eine manuelle Überwachung und Prüfung nicht möglich ist. Man setzt dafür auf Filter, die nachfolgend vorgestellt werden.
Dienstag, 12. April 2016
Sonntag, 3. April 2016
Kurze Einführung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht leitet sich aus Artikel 2 I, 1, I Grundgesetz ab und ist ein von der Rechtsprechung entwickeltes Grundrecht.
Der sachliche Schutzbereich umfasst die Sicherung eines autonomen Bereichs privater Lebensgestaltung, in dem sich jeder Einzelne entwickelt kann. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Rahmenrecht, das eine ganze Reihe von Einzelrechten umfasst, darunter beispielsweise:
Accessprovider, Hostprovider und Contentprovider im Internetrecht
Generell ist ein Provider ein Anbieter eines bestimmten Dienstes. Nach § 2 Nr. 1 TMG ist ein Provider
Nachfolgend erst einmal die Erklärung der drei Begriffe:
„jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert“Im Internetrecht spielen insbesondere der Accessprovider, der Hostprovider und der Contentprovider eine besondere Rolle. Ebenfalls steht die zentrale Frage im Raum, ab wann ein Hostprovider zum Contentprovider wird und welche juristischen Folgen dies hat.
Nachfolgend erst einmal die Erklärung der drei Begriffe:
Montag, 28. März 2016
Ultima-Ratio Prinzip
Unter dem Ultima-Ratio Prinzip (von lat.: ultimus, hier: „letzter“, „äußerster“; sowie ratio, hier: „Mittel“, „Möglichkeit“) versteht man im Arbeitsrecht den verpflichtenden Grundsatz, dass eine Kündigung für den Arbeitgeber immer nur das aller letzte Mittel der Wahl sein darf. Bevor diese Ausgesprochen wird, muss erst einmal geprüft werden, ob für den Arbeitnehmer nicht auch eine weniger schwerwiegende Lösung gefunden werden kann, z.B. einer Änderungskündigung, Abmahnung oder die Versetzung des Arbeitnehmer an einer anderen Arbeitsplatz.
Sonntag, 20. März 2016
Creative Commons
Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte anbietet. Mit den Standard-Lizenzversträgen von Creative Commons kann man so schnell und einfach eigene Inhalte fair lizenzieren.
Mittwoch, 16. März 2016
Abgrenzung von Rechtsinformatik, IT-Recht, Informationsrecht und Internetrecht
Recht und IT ist keine einfache Sache, zum einen weil die IT aus der rechtlichen Sicht immer noch etwas relativ neues ist, zum anderen aber vor allem auch deshalb, weil die IT sich so unglaublich schnell entwickelt, dass die Juristerei hier kaum Schritt halten kann. Beschäftigt man sich mit beiden Bereichen in Kombination, dann wird man schnell auf Begriffe wie Rechtsinformatik, IT-Recht, Informationsrecht und Internetrecht stoßen. Und auch wenn diese sich doch teilweise sehr ähnlich anhören, beschreiben sie doch verschiedene juristische Disziplinen. Nachfolgend möchte ich die einzelnen Themen etwas näher erläutern und ihre Unterschiede herausarbeiten.
Sonntag, 13. März 2016
Die Blogger-Entscheidung des BGH
Eine sehr interessante Entscheidung bzgl. der Provider-Haftung hat der BGH mit seiner sogenannten „Blogger-Entscheidung“ bzgl. Googles Blogdienst blogspot.com getroffen (BGH, Urteil v. 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10)
Darin ging es verkürzt gesagt darum, dass ein anonymer Blogger einen kritischen Blogbeitrag über einen Geschäftsführer einer Immobilienfirma veröffentlicht hat. Dieser hat sich durch die Aussagen verletzt gefühlt und gegenüber Google auf Unterlass geklagt. Der BGH hat nun die Prüfpflichten in diesem Fall konkretisiert, in dem die Durchführung eines sogenannten Stellungsnahmensverfahren vorgeschrieben wurde. Dieses verläuft in den nachfolgenden Schritten ab:
Darin ging es verkürzt gesagt darum, dass ein anonymer Blogger einen kritischen Blogbeitrag über einen Geschäftsführer einer Immobilienfirma veröffentlicht hat. Dieser hat sich durch die Aussagen verletzt gefühlt und gegenüber Google auf Unterlass geklagt. Der BGH hat nun die Prüfpflichten in diesem Fall konkretisiert, in dem die Durchführung eines sogenannten Stellungsnahmensverfahren vorgeschrieben wurde. Dieses verläuft in den nachfolgenden Schritten ab:
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