Freitag, 22. Januar 2016

Prüfschema ordentliche Kündigung



Nachfolgend das Prüfschema einer ordentlichen Kündigung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
1.       Kündigungserklärung
a.       Kündigung ist als empfangsbedürftiges Willenserklärung ein einseitiges Rechtsgeschäft (Prüfung auf Willensmängel, Bedingungsfeindlichkeit, Geschäftsfähigkeit des Erklärenden/…)
b.      Ist die Kündigung Wirksam geworden (Abgabe, Zugang, Vollmacht)? (§§ 130 ff.)
c.       Schriftform eingehalten (insbesondere mit Unterschrift)? (§ 623, § 126 BGB)
2.       Kündigungsfrist nach § 622 BGB
3.       Anhörung des Betriebsrats
a.       Betriebsrat muss angehört werden (§ 102 BetrVG)
4.       Besonderer Kündigungsschutz
a.       Liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor, z.B. weil Schwanger, Schwerbehindert, Betriebsrat … (z.B. §§ 9 MuSchG, 85 ff. SGB IX, 15 ff. KSchG)
5.       Allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG
a.       Anwendbarkeit des KSchG
                                                               i.      Persönlicher/Subjektiver Anwendungsbereich – man muss Arbeitnehmer sein und mindestens länger als sechs Monate beim entsprechenden Arbeitgeber angestellt gewesen sein (§ 1 I KSchG)
                                                             ii.      Sachlicher/Objektiver Anwendungsbereich – weniger als 6 bzw. 11 (nach 31.12.2003) Arbeitnehmer(§ 23 I S. 2, 3 KSchG)
                                                            iii.      Falls KSchG nicht anwendbar, allgemeine Kontrolle nach §§ 138, 242 BGB
b.      Soziale Rechtfertigung der Kündigung
                                                               i.      Verhaltensbedingte Kündigung (i.S.v. § 1 II KSchG)
1.       Abmahnung erforderlich
2.       Interessensabwägung nach Einzelfall
                                                             ii.      Personenbedingte Kündigung (i.S.v. § 1 II KschG)
1.       Versetzung an anderen Arbeitsplatz möglich?
2.       Interessensabwägung nach Einzelfall
                                                            iii.      Betriebsbedingte Kündigung (i.S.v. § 1 II KschG)
1.       Dringendes betriebliches Erfordernis?
2.       Keine Möglichkeit den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen?
3.       Sozialauswahl gemäß § 1 III KSchG
c.       Klagefrist nach §§ 4,5,7 KSchG