Donnerstag, 18. Juni 2015

Unterschied zwischen Datenbankwerk und Datenbank

Im Urheberrecht findet man sowohl den Begriff des Datenbankwerks als auch den Begriff der Datenbank. Während ersteres gleich zu Beginn des Gesetzes in § 4 UrhG zu finden ist, taucht der Begriff des Datenbank erst in den verwandten Schutzrechten in § 87a UrhG auf. Doch wo besteht der Unterschied zwischen dem Datenbankwerk und der Datenbank?


Das Datenbankwerk zählt sich zu den Sammelwerken (§ 4 UrhG) und muss demnach nach § 2 II UrhG eine „persönliche geistige Schöpfung“ sein. Merkmale der persönlichen geistigen Schöpfung sind:
  • Persönliche Schöpfung
  • Geistiger Gehalt
  • Formgestaltung
  • Individualität/Gestaltungshöhe
Gerade an letzterem scheitern aber „Datenbanken“ häufig und erreichen damit nicht den „Werk-Status“. Damit wären sie auch nicht nach dem Urheberrecht geschützt. Da die Erstellung einer Datenbank aber oft mit hohen Investitionen verbunden sind, wollte diese der Gesetzgeber nicht schutzlos lassen. Deswegen wurde mit dem §§ 87a ff. UrhG ein Sui generis-(Investitions-)Schutz neben dem Urheberrechtsschutz aufgenommen, der eben jene Datenbanken schützt, die zwar eine hohe Investition erfordert haben, aber nicht die Voraussetzungen des Werkbegriffs erfüllen.

Der Unterschied macht sich in einem kleinen Detail bei der Beschreibung des Datenbankwerks und der Datenbank bemerkbar. Ein Datenbankwerk zeichnet sich „aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente“ als persönliche geistige Schöpfung aus. Eben dieser Zusatz „Auswahl oder Anordnung der Elemente“ fehlt bei der Datenbank (siehe § 87a I UrhG). Im Gegenzug wird aber eine „wesentliche Investition“ gefordert, um einer Einordnung als Datenbank gerecht zu werden.

Neben der allgemeinen Einordnung unterscheiden sich Datenbankwerke und Datenbanken in weiteren Punkten. Zu nennen wäre beispielsweise eine unterschiedliche Schutzdauer, die bei Datenbankwerken 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers reicht, während es bei Datenbanken lediglich 15 Jahre nach der Veröffentlichung der Datenbank sind.

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