Samstag, 22. März 2014

Kleine Münze im Urheberrecht

Der Begriff „Kleine Münze“ bezeichnet im Urheberrecht Werke, die an der untersten Grenze eines gerade eben noch urheberrechtlich geschützten Werkes liegen. Es ist also sozusagen das „unterste Schutzniveau“, die Untergrenze der Schutzfähigkeit (deshalb auch Bezeichnung als „Stiefkind des Urheberrechts“). Generell besitzen diese Werke eine geringe schöpferische Ausdruckskraft, dennoch werden die Anforderungen des urheberrechtlichen Werkbegriffs erfüllt.

Im November 2013 hat der BGH die Schutzgrenze für Werke der angewandten Kunst gesenkt. Damit ist die kleine Münze nun auch für diesen Bereich gültig. Mehr dazu hier: http://www.internet-law.de/2013/11/kleine-muenze-fuer-alle-bgh-senkt-schutzuntergrenze-fuer-werke-der-angewandten-kunst.html,00

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_M%C3%BCnze

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