Das geistige Eigentum lässt sich anhand einiger Punkte charakterisieren. Diese werden nachfolgend stichwortartig aufgeführt:
- Ausschließlichkeits- und Ausschlusscharakter
- Spezifischer Schutzgegenstand
- Unterschiedliche materielle Schutzvoraussetzungen
- Unterschiedliche formelle Schutzvoraussetzungen
- Unterschiedlicher Schutzumfang
- Unterschiedliche Schutzdauer
- Unterschiedliche Rechtsfolgen bei einer Rechtsverletzung
Territorialität der Schutzrechte
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Schutzgegenstände |
Schutzdauer |
Patente |
Erfindungen |
20 Jahre ab Anmeldung |
Kennzeichenrechte |
Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel, Namen |
Theoretisch ewig (10 Jahre ab Anmeldung, verlängerbar um je 10 Jahre) |
Halbleiterschutz |
Halbleiter-Topographien |
10 Jahre ab erster Verwetung bzw. Registrierung |
Sortenschutz |
Pflanzensorten |
25 / 30 Jahre je nach Pflanzensorte |
Design |
Ästhetische Formgestaltungen |
max 25. Jahre ab Anmeldung |
Urheberrecht |
Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst |
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers |
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