Mittwoch, 16. März 2016

Abgrenzung von Rechtsinformatik, IT-Recht, Informationsrecht und Internetrecht

Recht und IT ist keine einfache Sache, zum einen weil die IT aus der rechtlichen Sicht immer noch etwas relativ neues ist, zum anderen aber vor allem auch deshalb, weil die IT sich so unglaublich schnell entwickelt, dass die Juristerei hier kaum Schritt halten kann. Beschäftigt man sich mit beiden Bereichen in Kombination, dann wird man schnell auf Begriffe wie Rechtsinformatik, IT-Recht, Informationsrecht und Internetrecht stoßen. Und auch wenn diese sich doch teilweise sehr ähnlich anhören, beschreiben sie doch verschiedene juristische Disziplinen. Nachfolgend möchte ich die einzelnen Themen etwas näher erläutern und ihre Unterschiede herausarbeiten.

Rechtsinformatik 

Unter dem Begriff der Rechtsinformatik versteht man eine interdisziplinäre Wissenschaft von der Anwendung der Informatik auf das Recht. Es geht also um die Untersuchung der wechselseitigen Beziehungen von Recht und Informatik. Im Mittelpunkt stehen dabei informationstheoretische Aspekte, sodass man die Rechtsinformatik auch der Informatik zuordnet, wobei sie dennoch zum großen Teil von Juristen betrieben wird. Der Gegenstand der Rechtsinformatik ist der Einsatz von informationsverarbeitenden Techniken im Recht. Zu nennen sind beispielsweise Kanzleiverwaltungssysteme oder Rechtsinformationssysteme, bis hin zum Versuch der Automatisierung des Rechts (Künstliche Intelligenz im Recht).

IT-Recht 

Eng verwandt mit der Rechtsinformatik ist das IT-Recht. Hier steht im Mittelpunkt allerdings rechtliche Fragestellungen, die durch den Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien entstehen. Das IT-Recht umfasst dabei das Informationstechnologierecht insgesamt, schließt also auch TK-Regulierung und Wettbewerbsrecht ein. Alternative Bezeichnungen sind Computerrecht, EDV-Recht, Kommunikationsrecht oder auch ICT (Information & communication technology) law.

Informationsrecht 

Die Abgrenzung zwischen IT-Recht und Informationsrecht ist hingegen nicht so deutlich. Das Informationsrecht geht über die IT-Technik hinaus und bezeichnet das Recht der Informationsbeziehungen und der informationellen Güter. Es steht also eher die Information, statt dem zu verarbeitendem System im Mittelpunkt.

Internetrecht

Das Internetrecht (auch Onlinerecht) ist nicht nur ausschließlich auf das „Internet“ beschränkt, sondern beschäftigt sich allgemein rund um die Digitalisierung und Vernetzung. Oft wird deshalb auch das Software- und Hardwarerecht explizit ausgeklammert. Das Internetrecht selbst ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern eine Schnittstelle vieler unterschiedlichen Rechtsgebiete. Darunter zählen beispielsweise das Zivilrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Telekommunikationsrecht und noch einige weitere Gebiete.

Quellen

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