Sonntag, 13. März 2016

Wie lange darf man Arbeiten?

Egal ob die Arbeit Spaß macht oder nicht, in beiden Fällen muss man sich fragen, wie lang man denn überhaupt gesetzlich arbeiten darf. Gesetzlich geregelt ist dies in Deutschland im Arbeitszeitgesetz. Dieses gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer (Arbeite3r und Angestellte, sowie die zu ihren Berufsbildung Beschäftigten). Ein Arbeitnehmer ist nach der allgemeinen Definition jeder, „wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für einen anderen entgeltlich unselbständige Arbeitsleistung erbringt.“ Allerdings gibt es, wie in so vielen Gesetzen, auch hier Ausnahmen, die in § 18 zu finden sind. So gilt das Gesetz beispielsweise nicht für leitende Angestellte/Chefärzte, Leiter von öffentlichen Dienststellten und deren Vertreter, Personen unter 18 Jahren (hier gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz) und noch ein paar weiteren Ausnahmen. Das Arbeitszeitgesetz dient nach §1 zum einen Mal für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und zum anderen auch für die Einhaltung der arbeitsfreien Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“.


Nach §2 ist Arbeitszeit im Sinne des Gesetzt „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“. Arbeitszeit bei mehreren Arbeitgebern wird dabei aufsummiert.

Die maximale Arbeitszeit beträgt nach §3 I werktäglich acht Stunden. Wichtig ist hier das Wort werktäglich, dass den Samstag mit einschließt (siehe hierzu § 3 II BurlG: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“). Damit ist eine maximale Arbeitszeit von 6x8 Stunden = 48 Stunden möglich. Allerdings kann diese Zeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

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