Montag, 28. März 2016
Ultima-Ratio Prinzip
Unter dem Ultima-Ratio Prinzip (von lat.: ultimus, hier: „letzter“, „äußerster“; sowie ratio, hier: „Mittel“, „Möglichkeit“) versteht man im Arbeitsrecht den verpflichtenden Grundsatz, dass eine Kündigung für den Arbeitgeber immer nur das aller letzte Mittel der Wahl sein darf. Bevor diese Ausgesprochen wird, muss erst einmal geprüft werden, ob für den Arbeitnehmer nicht auch eine weniger schwerwiegende Lösung gefunden werden kann, z.B. einer Änderungskündigung, Abmahnung oder die Versetzung des Arbeitnehmer an einer anderen Arbeitsplatz.
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